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EU - Drohnenverordnung

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Neue EU - Drohnenverordnung tritt ab diesem Jahr in Kraft, was ihr alles wissen müsst...

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Freitag, 21. Mai 2021 | Skip.FPV

Die EU-Richtlinien der neuen EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) definieren ab 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder und darüber hinaus voraussichtlich später auch für die Schweiz, Norwegen und Island. Ergänzend dazu gibt es weiterhin länderspezifische Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU (so auch innerhalb Deutschlands)

Einleitung

Die EU-Richtlinien der neuen EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) definieren ab 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder und darüber hinaus voraussichtlich später auch für die Schweiz, Norwegen und Island.

Ergänzend dazu gibt es weiterhin länderspezifische Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU (so auch innerhalb Deutschlands), die zusätzlich erfüllt werden müssen.

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Die neuen EU Drohnengesetze

Neue Drohnen werden zukünftig in 5 Risikoklassen unterteilt. Die Hersteller müssen dafür neue Modelle zertifizieren lassen und erhalten in diesem Zuge eine Zuweisung der Drohne in eine der im Folgenden beschriebenen Drohnen-Klassen.

Der Hersteller muß die Drohne dann kennzeichnen, sodaß für einen Käufer klar ersichtlich ist, in welche Drohnenklasse die Drohne eingeordnet wurde. Es gibt die folgenden Drohnen-Klassen und Zertifizierungen: C0, C1, C2, C3 und C4 (Erklärung dazu weiter unten).

Für Bestands-Drohnen (also alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung und Klassen-Kennzeichnung besitzen) gibt es Sonderregeln und zusätzlich eine befristete Übergangsregelung.
Dies betrifft alle Drohnen, die bis heute bereits im Umlauf sind oder noch vor dem 1.1.2023 produziert werden und keine Klassifizierung oder Drohnen Zertifizierung nach EU Drohnenverordnung 2021 besitzen. Beispiele: DJI Mavic MINI, DJI MINI 2, DJI Mavic Air 2, DJI AIR 2S und DJI Mavic Air 2, DJI Mavic Pro / Platinum, DJI Mavic 2 Pro / Zoom, Parrot Anafi, Yuneec Typhoon, etc).

Details zur Sonderregelung und Übergangsregelung für Bestandsdrohnen: Siehe unten „Drohnen ohne Klassifizierung“.

Außerdem sehen die EU-Richtlinien für Drohnen drei Anwendungsszenarien vor, die unterschiedliche weitere Auflagen erhalten haben.
Die drei Haupt-Szenarien lauten: Open (Offen), Specific (Spezifisch) und Certified (Zertifiziert) Im Folgenden erklären wir zuerst das Anwendungsszenario OPEN und die Drohnenkategorien / -klassen, da dies die meisten Hobby-Drohnen-Piloten und kommerzielle Kamera-Drohnen betreffen dürfte.

Die Szenarien „Specific“ und „Certified“ betreffen eher Spezialanwendungen von Drohnen und werden daher weiter unten nur kurz erklärt.

Befristete optionale Übergangsregelung


Zusätzlich dazu gibt es einige Ausnahmen, die zeitlich beschränkt sind. Diese Regelungen sind nur optional (also freiwillig). Wenn diese „Lockerungen“ nicht benötig werden, so kann jeder auch einfach nach den groben Regeln oben fliegen.

Diese Übergangsregelung betrifft alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung / Kennzeichnung besitzen und vor dem 1.1.2023 auf den Markt gebracht wurden.
Außerdem ist diese Regel zeitlich beschränkt und gilt nur bis zum 1.1.2023: - für Drohnen über 250 Gramm aber noch unter 500 Gramm gilt: Diese Drohnen dürfen mit dem kleinen EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) in der Kategorie OPEN in der Unterkategorie A1 nahe an Menschen betrieben werden (Details zu den EU Drohnenführerscheinen).

Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle: DJI Mavic Air 1 - für Drohnen über 500 Gramm aber unter 2 kg gilt: wird zusätzlich der große EU-Drohnenführerschein (siehe: EU-Fernpiloten-Zeugnis) gemacht, so kann diese Drohne auch näher an Menschen (Kategorie OPEN – Unterkategorie A2 – siehe oben) betrieben werden.

Allerdings gibt dann nicht der in A2 festgelegte Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen, sondern ein Mindestabstand von 50 Metern zu Menschen. Außerdem gilt auch nicht die in A2 beschriebene Ausnahme von 5 Metern Abstand im Langsam-Modus.

Wird diese Lockerung aber nicht benötigt, so können Drohnen dieser Gewichtsklasse wie beschrieben aber auch einfach nach der groben dauerhaften Regel oben betrieben werden in A3 (weit weg von Menschen – siehe oben).

Dort ist dann der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) ausreichend.
Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle DJI Mavic AIR 2, DJI Mavic PRO / Platinum, DJI Mavic 2 PRO / Mavic 2 Zoom, DJI Phantom 4 PRO (und andere DJI Phantom Modelle) - für Drohnen über 2kg und unter 25kg gilt: diese Drohnen dürfen in der Unterkategorie A3 (weit weg von Menschen) betrieben werden.
Es ist der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) erforderlich.

bildabsatzdrei

Bearbeitet am: Donnerstag, 24. Juni 2021

1 Kommentare auf diesem Beitrag

Hansi Hummel

Donnerstag, 3. Juni 2021 | 14:32:41

Toller Artikel, aber für mich ist das nichts, ich bleibe bei Analog.

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